Die allermeisten nehmen das Studium der Rechtswissenschaften mit ungenauer Vorstellung vom eigentlichen Inhalt des Studiums auf. Das soziale Umfeld des Studierenden trägt nicht gerade zur Aufhellung bei, wenn es immer wieder erklärt, dass es sicher schwer sei, „die ganzen Paragrafen auswendig zu lernen“.
An der Universität hat ein Studierender häufig noch Erfolg, wenn die Prüfungsaufgaben, die in den universitären Prüfungen gestellt werden, mithilfe auswendig erlerntem Wissen bewältigt werden.
Wenn es dann allerdings auf die Zielgerade geht, also die Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen beginnt, wird vielen offenbar, dass auswendig lernen allein nicht reichen wird. Der erste Schritt zum Erwerb der Befähigung zum Richteramt setzt vielmehr Hintergrundwissen, Verständnis und Geschick voraus. Nach dem Juristenausbildungsgesetzes NRW sollen Prüflinge in der staatlichen Pflichtfachprüfung zeigen, ob sie das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden können und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren europarechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen, ihren rechtswissenschaftlichen Methoden sowie philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen verfügen.
Das erste juristische Staatsexamen gilt als eine der schwierigsten Prüfungen in der Bundesrepublik. Im Schnitt bestehen fast 30 Prozent der Prüflinge die staatliche Pflichtfachprüfung in NRW nicht. Das zweite juristische Staatsexamen wird bei knapp 20 Prozent der Prüflinge in NRW für nicht bestanden erklärt. Dabei sind die Klausuren, die es in den Examina anzufertigen gilt, die eigentliche Hürde. Nach einer mündlicher Prüfung wird lediglich unter 0,5 Prozent der Prüfungen in NRW für nicht bestanden erklärt. Daher ist es das zentrale Ziel, die Klausuren zu bestehen und nicht auf einer Liste mit dem Titel „Blockversager“ zu landen. Das sind Listen, die so bezeichnet von den Justizprüfungsämtern in NRW veröffentlicht werden.
Diese Nichtbestehensquoten in den Klausuren sorgen für Angst und Anspannung bei den Prüflingen. Überdies gilt es, das Examen nicht nur zu bestehen. Da die Examensnote die Weichen für das kommende Arbeitsleben stellt, streben die Prüflinge ein „Prädikatsexamen“ an.
Diese Seite soll dabei helfen, Klausuren im öffentlichen Recht mit manierlichen Punkten zu bestehen. Erfolg in einer Klausur beruht auf mehreren Faktoren: Rechtskenntnis, Methodik, Kenntnis der wichtigsten Definitionen, in geringen Maße Kenntnis von Aufbauschemata und vor allem Übung. Dabei ist eine Grundvoraussetzung für ein gutes Examen eine gute Klausurentechnik.
Im öffentlichen Recht sollte man dabei auf tiefgehendes Verständnis lernen.
Zu dem Zwecke bietet sich eine Kombination aus Lesen von Lehrbüchern / Aufsätzen für das Verständnis, Klausurfälle / Entscheidungen lesen und Klausuren selbst lösen an. Bei der Lösung von Klausuren sollte man allerdings darauf achten, dass man nicht ausschließlich durch Erstellung einer Lösungsskizze die Klausur löst. Vielmehr sollte man die Lösung auch wirklich ausgeschrieben verfassen. Der Grund dafür, dass eine Klausur nicht die gewünschte Bewertung erfuhr, ist meist, dass Prüflingen es nicht gelang, die Lösung ansprechend zu präsentieren. Das ist aber reine Übungssache.


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